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Rechtsanwaltskanzlei Johannes Ays

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Vertragsrecht

Zu Beginn jedes Kaufs, jeder Beauftragung oder jede Verpflichtung schließen die Beteiligten einen Vertrag. Dieser kann mündlich erfolgen oder schriftlich. Manchmal muss er schriftlich vor dem Notar erfolgen. Es gibt einseitige und zweiseitige Verträge.

Ein guter Vertrag sorgt dafür, dass es zwischen den Beteiligten nicht zu Missverständnissen und unterschiedlichen Auffassungen über Pflichten und Rechte kommt. Lücken in den Verträgen und missverständliche Äußerungen führen dann oft zu Rechtsstreitigkeiten, die insbesondere im Baugewerbe zu langen und oft nicht wirklich zufriedenstellenden Prozessen führen.

Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) können Sie bereits für viele Fälle Klarheit sorgen. Insbesondere dann, wenn Sie immer die gleiche Leistung anbieten, können Sie über die AGBs wichtige Regelungen aufnehmen, die Sie dann bei der nächsten Vereinbarung nicht vergessen. Aber AGBs bieten viele Fallstricke und können auch nicht immer rechtswirksam vereinbart werden. Lassen Sie sich beraten.

Überblick
Vertragswolke

Das Vertragsrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet im klassischen Sinne. Veträge werden überall und dauernd geschlossen. Sie gehen einkaufen und schließen zum Beispiel über jeden Artikel einen eigenen Kaufvertrag. Ein ganz simpler Vorgang.
Anders verhält es sich zum Beispeil beim Kauf eines Autos, einem Bauvertrag oder einem Werkvertrag. Hier sollten die Rechte und Pflichten der Vertragspartner genau festgelegt werden.